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Bafin-News

Das Bundesamt für Finanzaufsicht wacht über das regelkoinforme Angebot an Finanzmarktprtodukten in Deutschland. 

 

In der nachfolgenden Liste veröffentlichen wir die aktuellen Bescheide der Bafin:

 

  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sunrise Energy GmbH, Berlin (früherer Geschäftssitz: Ilshofen), mit Bescheid vom 22. Juni 2015 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben. Das Unternehmen nannte sich früher "Sofortrente GmbH" und bot an, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungs- und Bausparverträgen sowie aus Festgeldvereinbarungen zu kaufen und versprach, Geldzahlungen nach mehreren Jahren zu leisten.
  • Die BaFin hat der Touch Management Ltd. & Co. KG, Nürnberg, die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts mit Bescheid vom 24. August 2015 aufgegeben und die Einstellung der von ihr ebenfalls unerlaubten erbrachten Anlagevermittlung angeordnet. Die Firma nahm u.a. Zeichnungsscheine/Kaufanträge für Aktien der New York International Traders, Inc., Beaverton, Oregon, USA, entgegen.
  • Die BaFin hat der Pro Ventus GmbH, Großostheim, mit Bescheid vom 3. Juli 2015 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte durch Rückzahlung der angenommenen Gelder aufgegeben. Die GmbH bot Anlegern den Erwerb von physischen Edelmetallen in Gestalt von Silbermünzen an. Verbunden mit dem Kaufvertrag verpflichtete sich die Pro Silber GmbH, 8400 Winterthur (Schweiz), vertraglich dazu, die vom Anleger erworbenen Silbermünzen nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu einem festen, gegebenenfalls den ursprünglichen Kaufpreis übersteigenden Betrag wieder zurückzukaufen.
  • Die BaFin hat der Alphapool GmbH, Leipzig (früherer Geschäftssitz: Saarbrücken) mit Bescheid vom 31. Oktober 2014 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben. Die Gesellschaft bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungs- und Bausparverträgen gegen das Versprechen an, Geldzahlungen nach mehreren Jahren bzw. über mehrere Jahre zu leisten.
  • Die BaFin hat dem Unternehmen Hager Finanz Service Finanz- und Versicherungsmakler e. K.,Inhaber Franz Hager, 91320 Ebermannstadt, mit Bescheid vom 20. März 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung aller mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen angenommenen Publikumsgelder unverzüglich abzuwickeln. Darüber hinaus hat sie dem Unternehmen untersagt, weitere Publikumsgelder mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen anzunehmen. Das Unternehmen bot dem Publikum die Eröffnung eines „HFS-Kundenkonto“ ab einer Anlagesumme von 5.000,- Euro an. Es versprach eine Verzinsung des Anlagekapitals zwischen 4,5 % und 6,5 % p. a. Die Rückzahlung des Anlagekapitals sollte „zu 100 % zzgl. der Zinsen“ zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen.
  • Die BaFin hat der Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH, Jettingen-Scheppach, mit Bescheid vom 12.08.2014 aufgegeben, das von ihr sowie das durch die von ihr als Geschäftsführerin vertretenen Gesellschaften ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Die GmbH nahm von Anlegern unbedingt rückzahlbare Gelder auf Grundlage von Darlehensverträgen entgegen. Darüber hinaus ist die Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH Geschäftsführerin verschiedener Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums auf Grundlage von Darlehensverträgen entgegennahmen. Bei diesen von der Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH vertretenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um die Forum 1 GbR bis Forum 5 GbR.
  • Die BaFin hat am 7. Februar 2014 das öffentliche Angebot von Aktien der Gold International SE wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt. Die Untersagung erfolgte, weil die Gesellschaft keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Wertpapierprospektgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 erforderlichen Angaben enthält.
  • Die BaFin hat Herrn Hakim Gashi, Buchloe, mit Bescheid vom 27. Februar 2015 aufgegeben, das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Herr Gashi nahm von Anlegern unbedingt rückzahlbare Gelder auf Grundlage von Darlehensverträgen entgegen.

 

  • Die BaFin hat der MG Grundbesitz GmbH, Dobel, mit Bescheid vom 5. Mai 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.  Die GmbH schloss mit Dritten Darlehensverträge, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete.
  • Die BaFin hat der EquiCon Investment GmbH, Dresden, mit Bescheid vom 1. April 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Die EquiCon Investment GmbH schloss Darlehensverträge ab, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Darlehensgebern verpflichtete.
  • Die BaFin hat der ZVV Immobilien Ltd., Zweigniederlassung München, mit Bescheid vom 3. März 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Das Unternehmen schloss mit Dritten Darlehensverträge, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Darlehensgebern verpflichtete.
  • Die BaFin hat der Expert Plus GmbH, Berlin, mit Bescheid vom 25. Februar 2015 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Die Expert Plus GmbH nahm Publikumsgelder entgegen, um damit Gold zu erwerben. Sie versprach bei Vertragsschluss den Rückkauf des Goldes unabhängig von Kursschwankungen zu einem festen Rücknahmepreis.
  • Die BaFin hat die Abwicklung des von der Peter Beck Performance Fonds GbR, Kirchheim unter Teck, unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts mit Bescheid vom 31. März 2015 angeordnet und hierfür einen Abwickler bestellt. Anleger konnten sich als Gesellschafter an der Peter Beck Performance Fonds GbR beteiligen. Weder die GbR noch der von ihr eingesetzte Vermögensverwalter Concept Capital Management AG mit Sitz auf St. Vincent verfügen über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch).
  • Die BaFin hat der Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH, Jettingen-Scheppach, mit Bescheid vom 9. März 2015 aufgegeben, das von der Forum 6 GbR ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Die Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH ist Geschäftsführerin der Forum 6 GbR. Diese hatte unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums entgegengenommen. Gesellschafter der Forum 6 GbR hatten teilweise „Zusatzvereinbarungen“ zu Verträgen über eine Beteiligung an der Gesellschaft abgeschlossen. Diese „Zusatzvereinbarungen“ räumten den Gesellschaftern die Möglichkeit ein, über einen Teil der Beteiligungssumme frei verfügen zu können. Die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte der Gesellschaften Forum 1 GbR bis Forum 5 GbR sowie Forum Immo Max GbR hatte die BaFin der Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH bereits im November 2014 aufgegeben.
  • Die BaFin hat dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., Köln, mit Bescheid, der am 25. Februar 2015 bekannt gegeben wurde, das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Der Verein tritt auch unter dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ oder „BWF-Stiftung“ in Erscheinung. Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bot Anlegern den Erwerb von physischem Gold an. Zugleich verpflichtete der Verein sich, dieses nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum ursprünglichen Kaufpreis zurückzukaufen.
  • Die BaFin hat mit Bescheiden vom 12. August 2015 die Abwicklung des von der CIS Garantie Hebel Plan '07 GmbH & Co. KG, der Garantie Hebel Plan '08 GmbH & Co. KG und der Garantie Hebel Plan '09 GmbH & Co. KG jeweils unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts angeordnet und einen Abwickler bestellt. Bei den Gesellschaften handelt es sich um Investmentfonds in Form von internen Kapitalverwaltungsgesellschaften, deren Geschäftsbetrieb eine Erlaubnis der Bundesanstalt erfordert. Die Gesellschaften besitzen keine Erlaubnis. Der Abwickler verwertet die Vermögensgegenstände der Gesellschaften, zieht offene Forderungen ein, begleicht Verbindlichkeiten und verteilt das verbleibende Vermögen unter den Gesellschaftern. Sollte der Abwickler das Vorliegen eines Insolvenzgrundes feststellen, ist er dazu befugt, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen.
  • Die BaFin hat Herrn Frank Ertinger, Münsing, mit Bescheid vom 12. Januar 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Herr Ertinger schloss Darlehensverträge, in denen er sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Darlehensgebern verpflichtete.
  • Die BaFin hat der Life Performance GmbH, Rheinfelden, mit Bescheid vom 29. April 2014 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben. Die Life Performance GmbH bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapitallebensversicherungs- und Bausparverträgen gegen das Versprechen an, Geldzahlungen über mehrere Jahre zu leisten. Außerdem bot das Unternehmen nachrangige partiarische Darlehensverträge an, die eine wirksame Bedingung der Rückzahlung nicht vorsahen.

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