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Ratgeber Anlagerecht

Woran man zweifelhafte Kapitalanlagen und Finanzanbieter erkennen kann: Es gibt eine Reihe von Warnsignalen, die darauf hindeuten können, dass ein Anbieter oder ein Produkt (z.B. Kommanditbeteiligung, Genussrecht) zweifelhaft ist. Generell gilt: Bereits zu Hause soll man sich im Vorfeld Gedanken über die Anlageziele machen und die finanziellen Möglichkeiten prüfen. Zeitdruck: Werden Sie unter Zeitdruck gesetzt? Lockt der Anbieter mit einem exklusiven Geschäft, für das Sie sich aber sehr schnell entscheiden müssen? Dies ist häufig nur ein Trick. Darauf sollten Sie nicht eingehen. Lassen Sie sich nie drängen! Seriöse Angebote gibt es nicht nur heute, sondern auch morgen. Hohe Renditen oder außergewöhnliches Entwicklungspotenzial: Werden Ihnen ungewöhnlich hohe Renditen versprochen? Weit über dem Marktüblichen liegende Renditeversprechen können ein Hinweis auf unseriöse Angebote sein. Je höher die versprochene Rendite ist, desto höher ist in der Regel auch das Risiko, dass Sie Ihr eingesetztes Kapital verlieren.

Unklares Produkt:
Hat der Anbieter Schwierigkeiten, sein Produkt zu erklären? Kaufen Sie nie die Katze im Sack – erst informieren, dann entscheiden. Kaufen Sie nur, was Sie wirklich verstanden haben! Grundsätzlich gilt: Je komplizierter ein Produkt ist, desto erfahrener sollten Sie in Finanzgeschäften sein. Setzen Sie sich mit dem Produkt auseinander und lassen Sie sich nicht von Fantasietiteln und geschönten Grafiken verleiten. Undurchsichtige Ausstiegsmöglichkeiten: Klären Sie, wie und wann Sie Ihren Anlagebetrag zurückerhalten. Besonders vorsichtig sollten Sie bei mehrjährigen Vertragslaufzeiten sein, wenn keine oder nur eine mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbundene vorzeitige Kündigungsmöglichkeit besteht. Über mehrere Jahre laufende Verträge ohne vorherige Ausstiegsmöglichkeit sollten nur mit Anbietern geschlossen werden, an deren Seriosität keinerlei Zweifel besteht. Bleiben Sie auch kritisch, wenn Sie ein Geschäft innerhalb einer bestimmten Frist jederzeit widerrufen können. Auch ein Widerruf schützt Sie nicht notwendigerweise vor finanziellen Verlusten. Klären Sie ab, welche Rückzahlung Sie tatsächlich erhalten. Bei Wertpapiergeschäften gilt: Informieren Sie sich, ob es für das Produkt einen liquiden Markt gibt.

Überweisung ins Ausland:
Sollen Sie Geld ins (außereuropäische) Ausland überweisen? Seien Sie besonders vorsichtig. Schon viele Anleger haben dabei ihr Geld verloren. Der notwendige Überblick darüber, ob und wie Ihr Geld angelegt wird, geht Ihnen möglicherweise verloren. Es hat schon Fälle gegeben, in denen das Unternehmen, dem Geld überwiesen wurde, nicht existierte oder das empfangene Geld nicht wie vereinbart oder überhaupt nicht investiert hat.

Schneeballsystem:
Sie werden zur Investition in vermeintlich lukrative Anlagegeschäfte überredet. Die Gelder werden jedoch nicht investiert, sondern allein zur Ausschüttung oder Rückzahlung an frühere Anleger verwendet. Für die Anleger ist meist nicht erkennbar, dass das Geld nicht angelegt wurde. Die Anlage und deren Rendite werden häufig in Hochglanzprospekten vorgetäuscht. Dieses System muss früher oder später unweigerlich zusammenbrechen. Häufig werden Anlagen, hinter denen sich Schneeballsysteme verbergen, von Unternehmen mit Sitz im Ausland zielgerichtet deutschen Anlegern angeboten. Hintermänner der Unternehmen sind in der Regel ebenfalls Deutsche, die sich ausländischer Gesellschaftsformen und Firmensitze bedienen, um sich den deutschen Behörden zu entziehen. Es gibt aber auch Schneeballsysteme ohne Auslandsbezug. Ein Warnzeichen für ein Schneeballsystem ist zum Beispiel das Versprechen einer sehr hohen Rendite.

Hohe Provisionen:
Verschaffen Sie sich anhand der Unterlagen einen Überblick darüber, welcher Anteil Ihrer Anlagesumme für Kosten, Gebühren und Provisionen verwendet werden soll. Oftmals sind diese Angaben inmitten einer Flut von anderen Informationen versteckt.

Unklare Verhältnisse:
Können Sie nicht erkennen, wer Ihr Vertragspartner werden soll? Gibt es Warnungen oder sonstige Hinweise? Überprüfen Sie die Namen der Anbieter und Produkte mit Suchmaschinen im Internet. Informationen halten häufig auch die örtlichen Verbraucherzentralen bereit. Machen Sie keine Geschäfte mit Anbietern, die Ihnen keine aussagekräftigen Informationen zur Verfügung stellen. Verlassen Sie sich nicht auf wohlklingende Namen. Wenn Sie das Vertragswerk nicht verstehen, lassen Sie die Finger davon! Bei vielen Anlageformen hängt die Höhe des Rückzahlungsanspruchs von Umständen ab, deren Entwicklung bei Vertragsabschluss nicht sicher vorhersehbar ist. Ein unbedingter Rückzahlungsanspruch besteht nicht. In diesen Fällen können Sie sich schon aufgrund des Anlagekonzepts nicht darauf verlassen, Ihr Kapital zurückzuerhalten.

Anbieter im Ausland:
Ist der Anbieter eine ausländische Kapitalanlagegesellschaft (beispielsweise eine Limited oder Corporation), die nicht selbst in Deutschland tätig ist? Oftmals gründen unseriöse inländische Anbieter ein Unternehmen im Ausland, um von dem vorgetäuschten ausländischen Firmensitz aus in Deutschland Anlageprodukte zu vertreiben. Damit machen sie es den deutschen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden schwer, auf sie zuzugreifen. Auch ist es bei solchen Konstellationen besonders schwierig, zivilrechtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen durchzusetzen. Unternehmen, die von sich behaupten, international tätig zu sein, haben eine entsprechende Resonanz im Internet. Sind dagegen außer der Internetpräsenz keine weiteren Seiten auffindbar, die auf das Unternehmen hinweisen, und ist die Geschäftsadresse zugleich Adresse vieler anderer (Briefkasten-) Firmen, ist Vorsicht geboten. Einem Unternehmen, das schon über die Reichweite seiner Tätigkeit täuscht, sollten Sie nicht Ihr Geld anvertrauen – es könnte ein Schneeballsystem sein.

Anlegerschutz-Thema

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