Verbraucherrechte bei Finanzdienstleistungen und Kapitalanlagen

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Vorfälligkeitsentgelte und Bearbeitungsgebühren

Banken und Sparkassen kassieren zu Unrecht doppelt! Jeder Handschlag in der Bank kostet Geld. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Auflösung eines Immobilienkredits. Häufig bitten die Geldhäuser ihre Kunden insoweit gleich zweimal zur Kasse: Zusätzlich zur Entschädigung für die entgangenen Zinsen (Vorfälligkeitsentgelt) verlangen die Institute eine pauschale Gebühr für die Bearbeitung der Sache.

 

Problem Nr. 1: Bei der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung rechnen die Banken, wie es gerade gefällt. Willkür ist insoweit nicht selten festzustellen. Die Forderungen sind oftmals unverschämt hoch und nicht im Ansatz nachvollziehbar.

Problem Nr. 2: Die Festlegung einer Bearbeitungsgebühr erfolgt ohne wirksame Rechtsgrundlage. Verbraucher, die rund um das Thema Vorfälligkeitsentschädigung und Bearbeitungsentgelt Rat und Hilfe benötigen, können sich von Frau Rechtsanwältin J. Charifzadeh beraten lassen ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ). Sie ist Expertin für diese Materie und führt aktuell eine Vielzahl von Verfahren gegen Banken und Sparkassen.

Anlegerschutz-Thema

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