Verbraucherrechte bei Finanzdienstleistungen und Kapitalanlagen

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zum Kapitalanlegerschutz

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Außergerichtliche Vertretung

Die außergerichtliche Vertretung ist - anders als die reine Beratung - eine Form der Interessenwahrnehmung für den Mandanten, die dem gerichtlichen Verfahren vorgelagert ist. Unter diese Form der anwaltlichen Tätigkeit fällt etwa die schriftliche Aufforderung an das Bankinstitut, Schadensersatz wegen Schlechtberatung zu leisten. Sinnvoll ist ein außergerichtliches Vorgehen aus Sicht des Anlegers vor allem dann, wenn dadurch eine realistische Chance zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens besteht.

Hinweis in eigener Sache:

Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass II, Partner der Kanzlei und Ihr Ansprechpartner, hat die Berechtigung, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht“ zu führen. Diese Berechtigung hat nur derjenige Rechtsanwalt, der besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Bankrecht und Kapitalanlagerecht bei der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen kann. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf eines Anwalts vermittelt wird.

Anlegerschutz-Thema

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