Verbraucherrechte bei Finanzdienstleistungen und Kapitalanlagen

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zum Kapitalanlegerschutz

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Wir vertreten Sie

Ob und in welchem Umfang Rechtsansprüche gegen die Initiatoren/Prospektherausgeber oder andere Beteiligte, z.B. Vermittler, zustehen, lässt sich am sinnvollsten im Rahmen einer persönlichen Beratung in einem unserer Büros klären. Insbesondere die Vermittlerhaftung ist oft ein Thema. Mit den Mandanten werden in der Kanzlei Zeichnungsschein, Prospekt und sonstige Unterlagen durchgesehen, die Haftung dem Grunde und der Höhe nach geprüft, die Kostenrisiken erklärt und die Beweisrisiken sowie den Gerichtsstand angesprochen.

All dies nimmt gewöhnlich ein bis zwei Stunden in Anspruch.

Etwaige Leistungen einer Rechtsschutzversicherung werden auf das vereinbarte Honorar angerechnet. Wir beraten Sie z.B. gerne bei folgenden Finanzprodukten und Wertanlagen:

  • Geschlossene Fonds (Medien, Schiffe, Immobilien)
  • Kommanditbeteiligungen
  • Atypische Beteiligungen
  • Inhaberschuldverschreibungen
  • Mezzanine-Kapital
  • Genussrechte/-scheine
  • Zertifikate
  • Lebensversicherungen
  • Swaps
  • Stille Beteiligungen
  • Aktien(fonds)
  • Anleihen
  • Schrottimmobilien
  • Kombinationsfinanzierung von Immobilien über Lebensversicherung/ Bausparvertrag


  • Als Spezialmaterie behandeln wir die Beratung über problematische Kreditverhältnisse. Das gleiche gilt für den Beistand zur Vermeidung von Insolvenzen. Insoweit werden individuelle Honorarabsprachen getroffen.

    Anlegerschutz-Thema

    Kostenlose Erstberatung

    Nutzen Sie unseren Fragebogen für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Senden Sie uns den Fragebogen ausgedruckt per Post oder gescannt per Mail oder Fax zu.

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