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Rechtsschutzversicherung für Kapitalanleger – Fluch oder Segen?

Thema Anwalts- und Gerichtskosten: Kapitalanlagesachen sind von älteren Rechtsschutzversicherungsverträgen häufig noch erfasst. Doch dies ist nur die Theorie. In der Praxis gehen einige Versicherungsgesellschaften zunehmend dazu über, den Deckungsschutz – wenn überhaupt – erst nach langem Hin und Her zu gewähren.

Insbesondere ist es seit geraumer Zeit „in“, den eigenen Kunden mittels Rückfragen zu schikanieren. Zwar ist es absolut legitim, wenn der Sachbearbeiter auf vollständige Information und Überlassung aller relevanten Unterlagen pocht.

Die Grenze zur Unzumutbarkeit wird aber dort überschritten, wo endlos lange – und textbausteinartige – Fragenkataloge zur Sach-, Beweis- und Rechtslage an den Kunden zurückgeschickt werden. Dies zielt ganz klar darauf ab, den Kunden zu verschrecken und ihn von der Verfolgung der Ansprüche abzuhalten. Zwei Briefe, mit denen der Bogen überspannt wird, finden sich beispielhaft hier: 

Im Ergebnis laufen die Fragenkataloge mehr oder weniger darauf hinaus, dass ein ausführliches und mehrseitiges Anwaltsgutachten unter Berücksichtigung aller Aspekte des Falles, aller Bedenken der Rechtsschutzversicherung und umfassender Berücksichtigung der Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen und zur Erfolgsaussicht verlangt wird. In solchen Fällen kann nur dazu angeraten werden, sich beim Vorstand der Gesellschaft zu beschweren und/oder die Geschäftsbeziehung zur Versicherung im Ganzen zu beenden (bezogen auf sämtliche Verträge). Es gibt im Übrigen nach wie vor Versicherungsunternehmen, die empfehlenswert sind und sich zumeist sehr kundenfreundlich verhalten (z.B. die Allianz).

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